Auf dieser Seite informiere ich Sie zu interessanten Terminen rund um das Thema Demenz & Pflege. Auch wissenswerte Informationen werde ich hier für Sie
veröffenltichen - schauen Sie also immer einmal wieder vorbei.
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AnFöVO-Änderung
Inkrafttreten: 1. April 2021
§ 27
Dienstleistungen bis zur Haustür
(1) Verfügt ein Leistungsanbieter über eine Anerkennung nach dieser Verordnung, so gelten von ihm angebotene hauswirtschaftliche Unterstützungen und individuelle Hilfen im Alltag, die der
Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen und ohne unmittelbaren Kontakt mit der anspruchsberechtigten Person erbracht werden können (Dienstleistungen bis zur
Haustür), als anerkannt. § 7 Absatz 6 gilt entsprechend.
(2) Zu den Leistungen im Sinne des Absatz 1 zählen insbesondere:
a) Einkauf von Waren des täglichen Lebens
b) Holen und Bringen der Wäsche von und zur Reinigung
c) Anlieferung von Speisen
d) Übernahme von Botengängen (zum Beispiel zur Apotheke oder Post.)
e) Organisation und Erledigung von Behördengängen und Behördenangelegenheiten
f) Organisation erforderlicher Arztkonsultationen
g) Telefonische Kontaktaufnahme und Gespräche vornehmlich unter Nutzung digitaler Kommunikationswege
(3) Abweichend von § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bedarf es für Leistungen der Nachbarschaftshilfe im Sinne von § 5 Nummer 5, die während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie
erbracht wurden, keines Nachweises einer geeigneten Qualifizierung.
(4) Zum Schutz vor Infektionen und Gesundheitsgefahren sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung grundsätzlicher Hygienemaßnahmen. Die Empfehlungen des
Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen.
(5) Die Absätze 1 und 3 treten mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag außer Kraft, ansonsten mit Ablauf des 30. September
2021.
Verbesserung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige durch das 21. Pandemiegesetz
Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erlassen. In der Pflege gibt es durch dieses
Gesetz erneute Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Wilko Lebkücher als trägerunabhängiger Pflegeberater der Stadt Soest weiß, dass durch die Vielzahl von Verordnungen die Versorgungslage schwer zu durchschauen ist. Er möchte aber informieren,
dass Betroffene durch dieses 2. Pandemiegesetz von spürbaren Verbesserungen bis zum 30. September 2020 profitieren können. Das betrifft die Pflegezeit, den monatlichen Entlastungsbetrag und
die Hilfsmittelpauschale.
- Pflegende Angehörige haben durch das neue Gesetz im Rahmen der Pflegezeit das Recht, bis zu 20 Tage (zuvor: 10 Tage) von der Arbeit fern zu bleiben, wenn
coronabedingt die Organisation der Pflege durch eine Pflegekraft ausfällt oder die bisherige Hilfsinstitution ihr Angebot nicht mehr aufrechterhalten kann. Der Anspruch auf das
Pflegeunterstützungsgeld wird ebenfalls auf 20 Tage erweitert.
- Der Entlastungsbetrag nimmt bei den Neuerungen eine dominierende Rolle ein. Jeder Pflegebedürftige, der einen Pflegegrad hat, kann für Betreuungsleistungen
monatlich bis zu 125,00 Euro von seiner Pflegekasse bekommen. Diese Leistung wird nicht pauschal, sondern nur aufgrund eingereichter Rechnungen gewährt. Dieser Anspruch ist flexibel
einsetzbar. Neben den Betreuungsleistungen kann er auch für die sogenannten „Hotelkosten“ für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Lebkücher: „Die
wenigsten wissen, dass dieser monatliche Anspruch nicht verfällt, wenn man ihn nur teilweise oder auch nur hin und wieder in Anspruch genommen hat.“ Bisher war es möglich, neben den
laufenden Leistungen nicht verbrauchte Gelder aus dem vergangenen Jahr noch bis zum 30. Juni 2020 in Anspruch zu nehmen. Durch das neue Gesetz wurde diese Frist noch bis zum 30. September
2020 verlängert. Der Soester Pflegeberater rät, einfach bei der Pflegekasse nachzufragen, welche Gelder noch verfügbar sind.
- Lebkücher: „Auch bei der Hilfsmittelpauschale, die zum Beispiel für Schutzmaterial und Desinfektionsmittel gewährt wird, gibt es Änderungen. Die Pauschale wird bis
zum 30. September 2020 von monatlich 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. April 2020.“
Weitere Auskünfte zu diesen Themen erteilt der städtische trägerunabhängige Pflegeberater Wilko Lebkücher im Soester Rathaus in der Innenstadt, Am Vreithof 8. Er ist telefonisch unter
02921/103-2201 und per E-Mail unter w.lebkuecher@soest.de erreichbar.
Verbesserung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige durch das 21. Pandemiegesetz
Das Bundesgesundheitsministerium hat aktuell das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erlassen. In der Pflege gibt es durch dieses
Gesetz erneute Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Wilko Lebkücher als trägerunabhängiger Pflegeberater der Stadt Soest weiß, dass durch die Vielzahl von Verordnungen die Versorgungslage schwer zu durchschauen ist. Er möchte aber informieren,
dass Betroffene durch dieses 2. Pandemiegesetz von spürbaren Verbesserungen bis zum 30. September 2020 profitieren können. Das betrifft die Pflegezeit, den monatlichen Entlastungsbetrag und
die Hilfsmittelpauschale.
- Pflegende Angehörige haben durch das neue Gesetz im Rahmen der Pflegezeit das Recht, bis zu 20 Tage (zuvor: 10 Tage) von der Arbeit fern zu bleiben, wenn
coronabedingt die Organisation der Pflege durch eine Pflegekraft ausfällt oder die bisherige Hilfsinstitution ihr Angebot nicht mehr aufrechterhalten kann. Der Anspruch auf das
Pflegeunterstützungsgeld wird ebenfalls auf 20 Tage erweitert.
- Der Entlastungsbetrag nimmt bei den Neuerungen eine dominierende Rolle ein. Jeder Pflegebedürftige, der einen Pflegegrad hat, kann für Betreuungsleistungen
monatlich bis zu 125,00 Euro von seiner Pflegekasse bekommen. Diese Leistung wird nicht pauschal, sondern nur aufgrund eingereichter Rechnungen gewährt. Dieser Anspruch ist flexibel
einsetzbar. Neben den Betreuungsleistungen kann er auch für die sogenannten „Hotelkosten“ für Unterkunft und Verpflegung bei der Tages- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Lebkücher: „Die
wenigsten wissen, dass dieser monatliche Anspruch nicht verfällt, wenn man ihn nur teilweise oder auch nur hin und wieder in Anspruch genommen hat.“ Bisher war es möglich, neben den
laufenden Leistungen nicht verbrauchte Gelder aus dem vergangenen Jahr noch bis zum 30. Juni 2020 in Anspruch zu nehmen. Durch das neue Gesetz wurde diese Frist noch bis zum 30. September
2020 verlängert. Der Soester Pflegeberater rät, einfach bei der Pflegekasse nachzufragen, welche Gelder noch verfügbar sind.
- Lebkücher: „Auch bei der Hilfsmittelpauschale, die zum Beispiel für Schutzmaterial und Desinfektionsmittel gewährt wird, gibt es Änderungen. Die Pauschale wird bis
zum 30. September 2020 von monatlich 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend zum 1. April 2020.“
Weitere Auskünfte zu diesen Themen erteilt der städtische trägerunabhängige Pflegeberater Wilko Lebkücher im Soester Rathaus in der Innenstadt, Am Vreithof 8. Er ist telefonisch unter
02921/103-2201 und per E-Mail unter w.lebkuecher@soest.de erreichbar.
Erweiterung der Anerkennung von Angeboten zur Unterstiitzung
im Alltag
im Sinne von § 45a SGB Xl i.V.m. § 4 AnFoVO
Sehrgeehrte Damen und Herren,
Telefon0211 855-5
Telefax0211 855-
auf der Grundlage des § 16 Absatz 4 Satz 1 Ziffer 2 und Satz 4 APG
weise ich Sie an, bereits ausgesprochene Anerkennungen von
Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu erweitern auf
hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen und individuelle Hilfen im
Alltag, die au&erhalb derWohnung der Nutzerinnen und Nutzer erbracht
werden, d.h. ,,bis zur Haustur" (ohne zwingenden direkten personlichen
Kontakt bzw. unter Währung eines Abstands von mindestens 1 bis 2
Metern), soweit diese Leistungen nicht bereits Gegenstand der
Anerkennung sind. Die Erweiterung hat zu erfolgen, soweit diese begehrt
wird. Auch eine allgemeine Erweiterung ohne Antrag ist grundsatzlich
denkbar, soweit dies für sinnvollerachte wird. Eineaktive Bewerbung der
Erweiterung wird begrüßt.
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Fürstenwall 25,
40219 DOsseldorf
Telefon0211 855-5
Telefax0211 855-3683
poststeHe@mags,nrw.de
www.mags.nfw
Öffentliche Verkehrsmiltel:
Rheinbahn Linie 709
Haltestelle: Stadttor
Rheinbahn f-inien 708, 732
Haltestefle: Polizeiprasidium
Zu den Leistungen ,,bis zur Haustur" zahlen insbesondere
Einkaufe/Besorgungen von Waren des tagiichen Bedarfs Seite 2von3
Erledigung von Wäsche bzw. Helen und Bringen gereinigter
Wasche von bzw. zur Reinigung
Anlieferung von Speisen
Ubernahme von Botengangen (Apotheke, Post etc.)
Organisation und Erledigung von Behordengangen/-
angelegenheiten
Organisation erforderlicher Arztbesuche
Telefonische Kontaktaufnahme, Gespräche und Beratung
Die Regelung gilt zunächst bis zum 30.6.2020.
Vortragsnachmittag Palliativ Arbeitskreis Senioren Netzwerk Maria Hilf
Alle Interessierten und Betroffenen sind am 8. November 2017 um 15 Uhr herzlich in das Haus Buuck in Rüthen
eingeladen. Es wird zwei Vorträge geben im Rahmen der Palliativversorgung im Raum Warstein und Umgebung. Zum einen wird Fr. Sommer, Mitarbeiterin der Logopädie Praxis Tisch einen ca.
halbstündigen Vortrag über die Möglichkeiten der Palliativversorgung im Bereich Logopädie vorstellen und einen zweiten Vortrag wird Fr. Falke- Stitz über die Möglichkeiten der Physiotherapie im
Bereich Palliativversorgung halten. Für das Leibliche Wohl ist mit Kaffee und Kuchen gesorgt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung bei Fr. Rautert unter Nummer: 02902/
891 555 (7:30 Uhr bis 13:30 Uhr) Krankenhaus Maria Hilf Warstein oder bei Fr. Liedmeier, Haus Buuck Rüthen unter der Nummer: 02952/ 9027560. Wir freuen uns über Ihr
Interesse.
Senioren Netzwerk Maria Hilf – Palliativ
Arbeitskreis
___________________________
Die Demenzsprechstunde, am 25.10.2017,im Haus Buuck in Rüthen,
fällt aus gesundheitlichen Gründen aus.
Bei bestehendem Gesprächs- bzw. Beratungsbedarf steht Ihnen jedoch
Frau Melanie Rautert vom Senioren Netzwerk Maria Hilf gerne zur Verfügung.
Telefon: 02902 891 - 555
Mail: melanie.rautert(at)krankenhaus-warstein.de
vor einer Organisation, die sich "Deutschem Pflegekreis" nennt
Das Schreiben hat eine offenzielle Aufmachung aber . . . es entstehen Ihnen Kosten!
Hier der Link zur Verbraucherzentrale NRW - einfach anklicken und alle Infos erfahren:
Frau Elena Fegler, Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie
am Krankenhaus Maria Hilf Warstein.
Der Vortrag beginnt um 19.00 Uhr und findet in der Cafeteria des Krankenhauses statt.
Alle Interessierten sind dazu wiederum herzlich eingeladen.
Datum
Di., 08.11.2016
Uhrzeit
19:00 - 20:30 Uhr
Möchten Sie helfen, die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen und ihre Gesundheitsförderung stärker in den Fokus zu rücken? Dann freut sich
Sarah Hampel auf Ihren Anruf.